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Auf Windows Computern
Internet Explorer (ab Version 8): Wählen Sie im Menü „Ansicht" unter dem Menüpunkt „Zoom" die gewünschte Einstellung.
Mozilla Firefox: Wählen Sie im Menü „Ansicht" unter dem Menüpunkt „Zoom" die Optionen „Vergrößern" bzw. „Verkleinern".
Alternativ zu den internen Einstellungsmöglichkeiten können Sie folgende Tastenkombinationen nutzen:
Auf Macintosh Computern
Safari: Wählen Sie im Menü „Darstellung" die Optionen „Vergrößern" bzw. „Verkleinern".
Mozilla Firefox: Wählen Sie im Menü „Ansicht" unter dem Menüpunkt „Zoom" die Optionen „Vergrößern" bzw. „Verkleinern".
Alternativ zu den internen Einstellungsmöglichkeiten können Sie folgende Tastenkombinationen nutzen:
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie bestimmte Angehörige sind nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der freenet AG und anderer darauf bezogener Rechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Gesellschaft mitzuteilen, sofern die Wertgrenze von 5.000 € innerhalb des Kalenderjahres überschritten wird.
Der freenet AG wurden folgende Geschäfte gemeldet:

Übersicht der meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte
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